Ohne Rechtsschutzversicherung geht es nicht!

Überall und in allen Lebenssituationen kann es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommen, die unter Umständen auch vor Gericht ausgetragen werden müssen.

Ein Rechtsstreit kann jedoch teuer werden. Anwaltskosten, Gerichtskosten oder auch die Kosten für Gutachter, Sachverständige oder Zeugen können sich schnell summieren und die Haushaltskasse stark belasten. Eine passende Rechtsschutzversicherung bietet Schutz vor den Kosten, die im Rahmen eines Rechtsstreits auftreten können.

Baukastenprinzip der Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten treten in allen Lebenssituationen auf. Daher sind Rechtsschutzversicherungen nach dem sogenannten Baukastensystem aufgebaut.  Zu den wählbaren Grundbausteinen einer privaten Rechtsschutzversicherung gehören Privatrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz sowie Mietrechtsschutz.

Darf eine Rechtsschutzversicherung Kunden ablehnen?

Die Rechtsschutzversicherung gehört nicht zu den Pflichtversicherungen. Daher darf sie auch Kunden ablehnen. Gründe für eine Ablehnung können besonders viele Rechtsschutzfälle in der Vergangenheit sein, denn diese bedeuten für den Versicherer ein unkalkulierbares Risiko oder die Vorversicherung hat wg. Nichtzahlung der Beiträge den Vertrag gekündigt.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung immer und in jedem Fall die Kosten?

Eine Kostenübernahme ist nicht in jedem Fall garantiert. Ratsam ist es, vor dem Gang zu Anwalt die Versicherung zu informieren und das vorliegende Problem zu schildern. Die Versicherungsgesellschaften bieten dazu meist einen Beratungsservice an. Erst wenn die Rechtsschutzversicherung die Deckung zusagt, kann sicher davon ausgegangen werden, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden.

Eine Deckungszusage erfolgt immer dann, wenn eine Rechtsstreitigkeit in einen der abgeschlossenen Tarifbausteine fällt, eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder eine unberechtigte Schadensersatzklage abgewehrt werden muss.

Beim Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung gibt es zudem Wartezeiten zu beachten. Meist beträgt die Wartezeit drei Monate. Die Dauer kann aber bei jedem Anbieter unterschiedlich ausfallen. Durch eine Wartezeit soll vermieden werden, dass die Rechtsschutzversicherung erst kurz von Beginn eines bereits absehbaren Rechtsstreites abgeschlossen wird.

Wer ist versichert?

Eine private Rechtsschutzversicherung kann jede Privatperson ab 18 Jahren abschließen. Für Einzelpersonen gibt es sogenannte Single-Tarife, in denen ausschließlich der Versicherungsnehmer versichert ist. Die weitaus häufigere Variante sind Familien-Tarife. Dabei genießen auch Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder Versicherungsschutz.

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