Soll ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Mit einer Rechtsschutzversicherung schläft es sich bedeutend ruhiger. Das meinen zumindest die meisten Deutschen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Und deren gibt es in Deutschland viele, sehr viele.

Weil die Versicherung so beliebt ist und immer mehr Policen abgeschlossen werden, liegt der Verdacht nahe, dass die Versicherungsgesellschaften die Preise für ihre Rechtsschutzversicherung von Jahr zu Jahr anheben. Deshalb untersucht die Stiftung Warentest die entsprechenden Angebote in regelmäßigen Abständen.

Dabei stellten die Warentester wiederholt enorme Preisunterschiede zwischen den einzelnen Angeboten fest. Wer sich also mit dem Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung trägt, sollte genau die Leistungen und Preise vergleichen. Dies funktioniert am Besten mit dem Rechtsschutzversicherung Vergleich auf unserer Seite.

Dabei gilt es zu bedenken, ob man eine Versicherungspaket „für alle Lebenslagen“ oder nur für einzelne Bereiche abschließt, wie zum Beispiel eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ein Gesamtpaket beinhaltet in der Regel Privat-, Verkehrs- Miet- und Arbeitsrechtsschutz.

Nur benötigt man diese tatsächlich alle? Ein Fußgänger benötigt keinen Verkehrsrechtsschutz und ein Rentner keinen Arbeitnehmerschutz. Andererseits ist aber beispielsweise eine Police für den Arbeitsrechtsschutz gar nicht allein erhältlich, für den Verkehrsrechtsschutz dagegen schon.

Wegen der hohen Beiträge sollte der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gut überlegt sein. Vor allen sollte man sich das Kleingedruckte in den Verträgen genau durchlesen. Dort sind oft Ausschlussklauseln enthalten. Für einige Versicherungsarten, wie beispielsweise beim Arbeits- und Wohnungsrechtsschutz, gibt es Wartefristen von drei Monaten. Wer also eine Kündigung zum Quartalsende bekommt, hat schlechte Karten, wenn er jetzt erst eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte. Diese wird ihm wahrscheinlich nicht helfen.

Vereinbart man eine Selbstbeteiligung, kann man bis zu 40% der Beiträge einsparen und genießt dennoch vollen Versicherungsschutz.

Als zusätzlichen Service beinhalten dagegen heute fast alle Rechtsschutzversicherungen einen telefonischen Beratungsservice. Hier gibt ein Anwalt erste Auskünfte, manchmal sogar zu Gebieten, die eigentlich gar nicht mitversichert sind.

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