Viele Anwälte sind gegen neue Rechtsschutz-Tarife

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) - genauer gesagt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Vereins – kritisiert die Tarife mancher Anbieter einer Rechtsschutzversicherung. Besonders scharf geht man mit der beabsichtigten Mediation per Telefon ins Gericht.

Die als sogenannte Shuttle-Mediation angebotene Dienstleistung der Versicherer entspricht nach Ansicht des Anwaltsvereins nicht in jedem Fall den Bestimmungen, die das Mediationsgesetz vorsieht. So war jedenfalls die Darstellung von Herrn Dr. Schneider von der Sozietät Schöller & Dr. Schneider Partnerschaft auf einer Veranstaltung des DAV.

Die Mediation ist allerdings keineswegs eine neue Leistung im Angebotsportfolio der Rechtsschutzversicherung. In den Musterbedingungen zu Versicherungsverträgen war diese Form der Schlichtung bereits 1994 vorgesehen. Schneider führte in seinem Vortrag aus, dass der Kunde nach den gängigen Vertragsbedingungen der neuen Rechtsschutzversicherungen nur Anspruch auf einen durch den Versicherer vermittelten Mediator habe. Besonders im Fokus des DAV stehen Tarife, bei denen der Kunde nur das Recht auf eine telefonische Mediation habe, die dann oft auch noch von einem Mitarbeiter der Versicherung durchgeführt wird. Damit würden die Rechte der Kunden aber drastisch eingeschränkt und von einer neutralen Rechtsberatung könne kaum noch die Rede sein.

Einige Versicherungsgesellschaften erwarten zusätzlich noch, dass sich der Kunde bereits bei der Stellung der Anfrage zwischen einer anwaltlichen Beratung und der Mediation entscheidet. Ein Mediator könne auf keinen Fall einen unabhängigen Rechtsanwalt ersetzen sondern trete als Konflikthelfer an die Stelle des Richters.

Möglicher Grund für diese Tarifänderungen könnte sein, dass die Versicherer versuchen die Kosten für Schäden zu reduzieren, da diese in den letzten Jahren enorm gestiegen sind. Aus diesem Grund kennen die Beiträge auch nur eine Richtung - nach oben.

Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung relativ teuer ist, muss man auch immer das mögliche Risiko eines Rechtsstreites im Auge haben. Sicherlich kann man auf diesen Versicherungsschutz verzichten, jedoch hat man dann im Schadensfall die Kosten für Anwalt und Gericht selbst zu zahlen. Ob sich dies jeder leisten kann, wage ich zu bezweifeln.

Man bekommt auch einen umfangreichen Rechtsschutzvertrag zu erschwinglichen Beiträgen. Einfach eine Selbstbeteiligung vereinbaren und schon ist der gewünschte Vertrag wieder für die Meisten erschwinglich.

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