Streitigkeiten um die Solaranlage durch Rechtsschutz gedeckt?

Nicht selten kommt es zwischen Häuslebauern und Handwerkern oder Architekten zu Streitigkeiten bzgl. einer Solaranlage. Da diese zumeist recht hohe Kosten verursachen schließen die Rechtsschutzversicherer solche Baurisiken in ihren Versicherungsbedingungen aus.

Hierunter fallen auch Rechtsstreitigkeiten wegen einer mangelhaften Solaranlage. Ein genauer Vergleich zeigt jedoch, bei einigen Rechtsschutztarifen ist, sind Lieferungen und Montage von Solaranlagen durchaus versichert.

Ausschluss des Baurisikos Solaranlage bei der Rechtsschutzversicherung

Aus den Musterbedingungen des es Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft geht hervor, dass für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verbindung mit der Planung und Errichtung eines Gebäudes- bzw. Gebäudeteiles kein Rechtsschutz besteht. Hierzu gehören auch spätere Umbauten an einer bestehenden Immobilie.

Grund hierfür sind die zumeist sehr hohen Kosten, welche bei einem solchen Rechtsstreit entstehen. Daraus ergibt sich, dass ein Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn dies explizit in den Bedingungen so aufgeführt wird. Mittlerweile bieten verschiedene Versicherer bei ihren Top-Tarifen einen solchen Schutz an.

Ein Vergleich bzgl. Einschluss Solaranlage lohnt sich

Wer eine Solaranlage besitzt bzw. die Anschaffung einer solchen Anlage plant sollte vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die angebotenen Tarife genau vergleichen. Damit die Rechtsschutzversicherung auch für Streitigkeiten wegen der Solaranlage aufkommt, muss zunächst ein Immobilienrechtsschutz abgeschlossen werden. Bei einigen Versicherern ist der Rechtsschutz auf Solaranlagen für Ein- oder Zweifamilienhäusern, in denen der Versicherungsnehmer wohnt eingeschlossen.

Die Versicherung greift dann, auch wenn es bereits bei Lieferung und Montage zu Streitigkeiten kommt. Private Rechtsschutzversicherungen greifen jedoch zumeist nur dann, wenn ein bestimmter Umsatz mit der Solaranlage nicht überschritten wird. Eine gängige Grenze liegt bei 17.500 Euro. Wer mit seiner Anlage mehr Geld verdient, benötigt dann eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung.

Ohne entsprechende Klausel Solaranlage schlechte Karten

Das Oberlandesgericht Hamm gab in einem Urteil der Versicherung recht, welche sich weigerte, die Anwaltskosten für den Rechtsstreit um eine fehlerhaft montierte Solaranlage zu übernehmen. Der entsprechende Vertrag enthielt keine zusätzliche Klausel, dass solche Streitigkeiten durch den Rechtsschutz abgedeckt werden. Versicherungsnehmer sollten deshalb vorab einen genauen Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen werfen.


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