Opfer Rechtsschutz

Der Opfer Rechtsschutz gehört zu den wichtigen Leistungsarten einer Rechtsschutzversicherung. Jeder Mensch kann Opfer einer Straftat werden. Doch die Staatsanwaltschaft stellt nach einer Strafanzeige bei den Strafgerichten nur den Antrag zur öffentlichen Anklage. Diese Verfahren verfolgen alle Straftaten, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind. Die Staatsanwaltschaft ermittelt mit Hilfe der Polizei den gesamten vorliegenden Sachverhalt. Sie ist aber eine neutrale Behörde, die weder für Opfer noch für Täter Partei ergreifen darf.

Staatsanwälte ermitteln in allen Richtungen, um die Wahrheit herauszufinden und gegebenenfalls am Ende der Verhandlung einen Antrag auf Verurteilung zu stellen. Möchte das Opfer auch am Verfahren teilnehmen und darüber hinaus im Rahmen des Adhäsionsverfahrens ein Schmerzensgeld erstreiten, so muss es als Nebenkläger auftreten. Die Kosten für eine Nebenklage können im Rahmen einer Opfer Rechtsschutz Versicherung übernommen werden.

Aktueller Opfer Rechtsschutz

Das so genannte Adhäsionsverfahren ist eine neuere Errungenschaft der Justiz. Es wurde aus Gründen der Prozessökonomie in die Welt des Strafverfahrens eingeführt. Im Verlaufe des Strafverfahrens können auch Fragen der Wiedergutmachung und des Schmerzensgeldes geklärt werden. Ohne Adhäsionsverfahren müssen diese Ansprüche vor dem Zivilgericht in einem weiteren Prozess verhandelt werden.

Der Opfer Rechtsschutz bietet daher mit der Übernahme der Kosten für die Nebenklage eine effektive Rechtsschutzmöglichkeit. In nur einem Prozess können alle Fragen des Opfers geklärt werden. Dies ist auch sinnvoll, um dem Opfer lange Verhandlungen zu ersparen, die immer wieder an die Tat erinnern.

Anwaltskosten beim Opfer Rechtsschutz

Eine Nebenklage, die durch einen Anwalt erhoben wird, verursacht zunächst einmal nur die Anwaltskosten nach dem RVG. Der Opfer Rechtsschutz übernimmt alle Rahmengebühren, die im Laufe der Nebenklage anfallen. Hin und wieder kann eine Nebenklage im Zusammenhang mit dem Hauptverfahren auch nach der Einlegung des Rechtsmittels Revision in die zweite Instanz gehen. Auch die weiteren Anwaltskosten für die Revisionsinstanz werden bei Aussicht auf Erfolg von der Versicherung getragen.
 

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