Rechtsanwalt Rechtsschutzversicherung

Viele Menschen kontaktieren einen Rechtsanwalt entweder im Streitfall oder schon im Vorfeld eines rechtlichen Problems. Sie informieren sich bei ihrem Anwalt des Vertrauens über alle Möglichkeiten, die das Rechtssystem zu ihrer konkreten Frage bietet.

Der Rechtsanwalt rechnet seine erbrachten Leistungen nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Diese Kosten können von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Vor dem Anruf beim Rechtsanwalt sollte daher die Versicherung um Deckungsschutz für den konkreten Fall gebeten werden. Die Mitarbeiter der Rechtsschutzversicherung beurteilen die Erfolgsaussichten des Falles. Bei einer positiven Prognose wird eine Deckungszusage gegeben, so dass die Anwalts- und auch die möglicherweise anfallenden Gerichtskosten von der Versicherung getragen werden.

Im Regelfall besteht für den Versicherungsnehmer freie Anwaltswahl. Es gibt gedoch Tarife bei der Rechtsschutzversicherung bei denen es Vorteile mit sich bringt, wenn der Versicherte einen Rechtsanwalt aus dem Netzwerk der Versicherung wählt.

Rechtsanwalt als Vertreter des Mandanten

Ein Rechtsanwalt vertritt alle Interessen seines Mandanten. Vom ersten Kontakt bis zum abschließenden Urteil ist er für alle Fragen und Aktionen im Fall zuständig. Hat der Mandant die Vollmacht für den Anwalt unterschrieben, so kann auch nur noch der Anwalt vor Gericht auftreten. Dies ist die so genannte Postulationsfähigkeit. Vor dem Amtsgericht kann sich jeder Kläger und jeder Beklagte selbst vertreten. Doch bei Streitwerten ab 5.000 Euro dürfen vor dem Landgericht nur Anwälte auftreten.

Eine Rechtsschutzversicherung gibt ihre Deckungszusage in der Regel für eine Instanz und für einen ganz bestimmten Instanzenzug. Auch die Zuständigkeit des Gerichts ist meist von der Deckungszusage umfasst. Es gibt die ordentlichen Gerichte für zivil- und strafrechtliche Streitigkeiten, die Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichte. Die Handelskammern sind den Zivilgerichten zugeordnet.

Zulassung zum Rechtsanwalt nach langem Studium

Der Beruf des Rechtsanwalts erfordert einen akademischen Abschluss in Form des Staatsexamens, die Absolvierung der Referendarzeit und das zweite juristischen Staatsexamen. Nach dem bestandenen zweiten Examen können die Absolventen ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in ihrem Kammerbezirk beantragen. Sie werden dann vereidigt und in die Liste der zugelassenen Anwälte aufgenommen. Eine Deckungszusage kann von der Rechtsschutzversicherung nur für einen zugelassenen Rechtsanwalt gegeben werden.
 

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