Revision Rechtsschutzversicherung

Die Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem ein Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, angefochten werden kann. Gegen Urteile der 1. Instanz wird in der Regel Berufung eingelegt. Gegen Urteile der 2. Instanz gehen normalerweise die unterlegenen Prozessparteien in Revision. Doch es gibt auch Urteile der 1. Instanz gegen die mit Hilfe der so genannten Sprungrevision vorgegangen werden kann.

Die Sprungrevision kommt häufig im Bereich des Strafrechts vor. Auf jeden Fall sollte vor Einlegung eines Rechtsmittels, die Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage gebeten werden. Denn mit Anfechtung eines Urteils werden auch die Gerichtskosten für die folgende Instanz fällig. Ohne Einzahlung der Gerichtskosten arbeiten die Gerichte nicht. Auch viele Anwälte arbeiten ab der 2. Instanz nur noch mit einem Vorschuss. Diese Kosten können alle von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Revision in den verschiedenen Verfahren

Sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht ist die Revision ein Weg, ein Urteil noch einmal überprüfen zu lassen. Da sich aber die unteren Gerichte bereits eingehend mit den vorgetragenen Tatsachen beschäftigt haben, wird das Urteil nur noch auf die Verletzungen von formellem und materiellem Recht untersucht.

Im Rahmen der bis zum ersten Urteil gelaufenen Prozesshandlungen hatten die Prozessparteien sehr viel Zeit, alle für den Streit relevante Tatsachen vorzutragen. In der Regel ist die letzte mündliche Verhandlung auch der letzte Termin, an dem neue Tatsachen vorgetragen werden dürfen. Daher dürfen Fakten und Daten, die im Rahmen der Revision noch vorgebracht werden, von den Richtern und Richterinnen nicht mehr berücksichtigt werden.

Revision - die Fehler im Urteil finden

Die Deckungszusage für den Weg der Revision werden Rechtsschutzversicherungen wie auch in der 1. Instanz nur bei Aussicht auf Erfolg geben. Daher sollte bei der Anfrage für eine Deckungszusage dargelegt werden, welche formellen und materiellen Fehler das Gericht gemacht haben könnte. Der BGH ist die Revisionsinstanz der Landes- und Oberlandesgerichte.
 

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