Vorsatz Rechtsschutzversicherung

Eine vorsätzliche Tat basiert immer auf einer Handlung, die mit Wissen und Wollen ausgeführt wird. Dies ist die einfachste juristische Definition von Vorsatz. Sowohl die Wissens- als auch die Wollenskomponente müssen für einen direkten Vorsatz in der Vorstellung des Handelnden gegeben sein. Sobald eine dieser beiden Aspekte fehlt, liegt in der Regel nur ein fahrlässiges Handeln vor.

Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit hat in allen Ländern dieser Erde nicht nur strafrechtlich eine große Bedeutung. Auch für die Leistungsübernahme im Rechtsschutzfall kann diese Frage erheblich sein. In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für einen Rechtsstreit nur, wenn kein vorsätzliches Handeln seitens des Versicherungsnehmers vorgelegen hat.

Vorsatz und Fahrlässigkeit

Auf Antrag gibt der Rechtsschutz eine Deckungszusage für den Versicherungsnehmer, soweit im Rechtsschutzfall Aussicht auf Erfolg besteht. Diese Erfolgsaussichten bestehen aber immer nur, wenn der Versicherungsnehmer sich im vorliegenden Fall korrekt verhalten hat. Handelte er in einem Verkehrsunfall aber mit Vorsatz, so hat er möglicherweise den Unfall verschuldet. Vorsatz und Fahrlässigkeit werden von den Juristen auch Schuldformen genannt.

Fahrlässigkeit wird juristisch als das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt definiert. Ein Versicherungsnehmer, der nur sorglos einen Schaden verursacht hat, kann daher nie vorsätzlich gehandelt haben. Dieser kleine Unterschied hat sehr große Auswirkungen. Denn bei fahrlässigen Taten bleibt der Versicherungsschutz in der Regel erhalten.

Vorsatz und Deckungszusage

Insbesondere im Straf Rechtsschutz kann eine Versicherung die einmal gegebene Deckungszusage für die Übernahme der Prozesskosten wieder zurücknehmen. Denn die meisten Versicherer zahlen nach einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat nicht. Einzelne Rechtsschutzversicherungen bieten aber auch beim reinen Vorwurf der Vorsatztat eine umfassende Rechtsverteidigung an, so dass der Schuldvorwurf Vorsatz rasch entkräftet werden kann. Vorsätzliches Handeln spielt nicht nur im Straf Rechtsschutz sondern auch im Verkehrs Rechtsschutz eine große Rolle. Die Verteidigung gegen den Vorwurf vorsätzlichen Verhaltens macht daher immer Sinn.
 

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