Widerspruchsrecht Rechtsschutzversicherung

Ein Widerspruchsrecht im Rahmen eines Rechtsschutzvertrages bedeutet die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist ab Antrag auf Aufnahme in die Versicherung von diesem Vertrag wieder zurücktreten zu können. Dieses Widerspruchsrecht entspricht dem aus anderen Rechtsgebieten bekannten Widerrufsrecht.

Doch dieses Recht muss in den Vertragsbedingungen vorgesehen sein. Ist es nicht vertraglich vereinbart, so besteht kaum eine Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, sich noch einseitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zu lösen. Ein gesetzliches Widerspruchsrecht existiert nicht. Die übliche Frist für ein vertraglich eingeräumtes Widerspruchsrecht beträgt in der Regel 14 Tage.

Widerspruchsrecht ohne Angabe von Gründen

Viele Menschen, die sich für einen guten Rechtsschutz interessieren, wissen das Widerspruchsrecht zu schätzen. Die Versicherung gibt dem Antragsteller eine zusätzliche Überlegungsfrist nach Abgabe der Unterschrift. Jede Unterschrift unter eine rechtserhebliche Erklärung ist eine bindende Willenserklärung. Durch das Widerspruchsrecht wird diese Willenserklärung schwebend. Erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist existiert ein verbindlicher Vertrag für beide Vertragsseiten.

Über diese Widerspruchsfrist hinaus, bietet dieses Recht einen weiteren Vorteil. Der Antragsteller muss den Widerspruch nicht begründen. Daher kann der Widerspruch mit einem formlosen Satz an die Versicherung gesendet werden. Dennoch sind häufig Schriftform und Zugangsfristen des Widerspruchs zu beachten.

Widerspruchsrecht - Beginn der Frist

Die Frist für das eingeräumte Widerspruchsrecht einer Rechtsschutzversicherung beginnt normalerweise mit dem Zugang aller Versicherungsunterlagen zu laufen. Daher müssen dem Versicherungsnehmer die Versicherungspolice, die Vertragsbedingungen und die Verbraucherinformationen in vollständiger Form vorliegen. Den Tag des Zugangs der Unterlagen kann der Versicherungsnehmer, der sein Widerspruchsrecht in Anspruch nehmen möchte, gegebenenfalls mit dem Poststempel des Briefumschlages nachweisen.

Für den rechtzeitigen Zugang des Widerspruchs reicht in der Regel der Versand am letzten Tag der Frist aus. Doch auch dieses Datum muss im Streitfall bewiesen werden können. Daher ist ein Einlieferungsbeleg bei der Post sinnvoll. Durch die Ausübung des Widerspruchsrechts wird der Antrag auf Aufnahme in die Versicherung aufgehoben.
 

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