Zahlweise Rechtsschutzversicherung

Ein Versicherungsvertrag wird zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Die Versicherung übernimmt im Schadensfall viele Kosten und bietet zum Teil weitere Leistungen an. Im Gegenzug zahlt der Versicherungsnehmer die vereinbarten Prämien. In diesem Zusammenhang sprechen Juristen auch von den Hauptpflichten aus dem Vertrag.

Leistung und Gegenleistung sind Pflichten und gleichzeitig die Rechte des Vertragspartners. Viele andere Pflichten aus dem Vertrag werden Nebenpflichten genannt. Zu diesen Nebenpflichten gehört die pünktliche Zahlung der Prämien. Doch bei der Zahlweise hat der Versicherungsnehmer bei den meisten Versicherungen im Segment Rechtsschutz die Wahl. Er darf monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder auch jährlich zahlen.

Zahlweise als Prämienvorteil

Die Versicherung, die ihrem Versicherungsnehmer verschiedene zeitliche Zahlweisen anbietet, verbindet in der Regel mit diesem Angebot Vergünstigungen. Je früher die gesamte Prämie für die laufende Vertragszeit gezahlt wird, desto günstiger gestalten sich die Prämien. Die Prämienzahlungen sinken daher bei der jährlichen und halbjährlichen Zahlweise um bis zu acht Prozent der gesamten Prämienverpflichtung.

Hat der Versicherungsnehmer einen Rechtsschutz in verschiedenen Leistungsarten abgeschlossen, so kann sich auch aus der Addition der Versicherungen ein finanzieller Vorteil ergeben. Viele Versicherer bieten ihre Policen um bis zu fünf Prozent günstiger an, wenn der Versicherungsnehmer mindestens zwei oder gar drei Versicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat.

Zahlweise - im Voraus

Alle Versicherungsprämien werden in der Regel im Voraus zur laufenden Vertragszeit gezahlt. Auch dieser Moment ist Bestandteil der Zahlweise einer Versicherung. Denn nur bezahlte Versicherungen gewähren die Beratungsleistung sowie die Übernahme der Deckungszusage im Versicherungsfall.

Ob der Versicherungsnehmer seine Prämien im Rahmen einer Lastschrift, einer Einzugsermächtigung oder per Überweisung bezahlt, ist für den Rechtsschutz nicht von Bedeutung. Wichtig für den Rechtsschutz im Schadensfall ist nur der rechtzeitige Eingang der vereinbarten Prämie in der vollen Höhe. Die Zahlweise kann auch während der Vertragslaufzeit auf Wunsch des Versicherungsnehmers in Absprache mit der Rechtschutzversicherung noch verändert werden.
 

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