Wenn Sie zu Ihrer Rechtsschutzversicherung einen Schaden melden möchten, gehen Sie einfach mit Ihrem Versicherungsschein (Police) zum Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Der Anwalt setzt sich dann direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung und prüft, ob die anfallenden Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden (Einholung Deckungszusage).

Eine Schadensmeldung mit einem Formular, welches Sie vermutlich bei anderen Versicherungsarten kennen, ist beim Rechtsschutz nicht erforderlich.