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Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung kündigen?Die Rechtsschutzversicherung kann man ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich kündigen. Je nach zugrunde liegenden Vertragsbedingungen, kann man die Rechtsschutzversicherung auch außerordentlich kündigen. Dies ist z. B. möglich, wenn der Versicherer die Beiträge, aber im Vergleich nicht die Leistungen, erhöht. In diesem Fall muss man eine schriftliche Kündigung innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung an das Versicherungsunternehmen senden. Lehnt die Rechtsschutzversicherung die Regulierung ab, obwohl Sie zur Leistung verpflichtet wäre, hat man auch ein Sonderkündigungsrecht. Werden innerhalb einem Jahr zwei Schäden reguliert, kann sowohl die Rechtsschutzversicherung als auch der Kunde außerordentlich kündigen.
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