Anstellungsverträge Rechtsschutzversicherung

Anstellungsverträge oder Arbeitsverträge sind die rechtliche Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Bei der Gestaltung der vertraglichen Vereinbarung spielen zahlreiche arbeitsrechtliche Regulierungen, wie zum Beispiel durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen für den öffentlichen Dienst, nationale Verordnungen und Gesetze, aber auch EU-Richtlinien und -Verordnungen wichtige Rollen.

Grundsätzlich begründen Anstellungsverträge privatrechtliche Schuldverhältnisse, die die persönliche und entgeltliche Erbringung bestimmter Dienstleistungen zum Inhalt haben. Dabei ist der Arbeitnehmer abhängig vom Arbeitgeber, da dieser ihm seine Arbeitszeit sowie Tätigkeit im Wesentlichen vorschreiben kann, die Arbeitsorganisation vorgibt sowie zur Weisung befugt ist.

Die Vertragspartner bei Anstellungsverträge

Als Arbeitgeber können sowohl juristische als auch natürliche Personen fungieren, wenn sie auf der Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung einen anderen zu weisungsgebundener und bestimmter Arbeit verpflichten und ein Entgelt bezahlen. In die Gruppe der Arbeitnehmer gehören demzufolge auch Auszubildende sowie Heimarbeiter, nur Geschäftsführer oder freie Mitarbeiter werden arbeitsrechtlich anders eingestuft.

Im Arbeitsrecht gibt es keine Unterscheidungen zwischen Arbeitern und Angestellten mehr, allerdings in einigen Tarifverträgen. Ausgenommen vom Status eines Arbeitnehmers sind ebenfalls Beamte.

Der Vertragsinhalt bei Anstellungsverträge

Anstellungsverträge regeln die Laufzeit, die sowohl unbefristet als auch befristet vereinbart werden kann, den Inhalt der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Leistung sowie die vom Arbeitgeber dafür zu zahlende Vergütung. Darüber hinaus werden die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien nicht immer explizit festgeschrieben, wie beispielsweise Kündigungsfristen, die Gewährung von Urlaub oder die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, da sie aus Tarif-, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen bzw. arbeitsrechtlichen Gesetzen hervorgehen.

Damit sind viele Anstellungsverträge zumindest teilweise der individuellen Gestaltung entzogen, denn sie werden von zahlreichen gesetzlichen Regelungen, die das Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abfedern sollen, flankiert.

Anstellungsverträge - die Pflichten

Auf der Grundlage eines Anstellungsertrages entstehen für beide Parteien Pflichten.

Für den Arbeitgeber u. a. :

  • Beschäftigungspflicht
  • Fürsorgepflicht
  • Gleichbehandlungspflicht
  • Pflicht zur Gewährung von Urlaub
  • Pflicht zum Ersatz von Schäden oder Aufwendungen des Arbeitnehmers
  • Informationspflicht

Für den Arbeitnehmer u. a. :

  • Pflicht zur Erfüllung der vereinbarten Aufgaben
     

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