Anwaltskosten Rechtsschutzversicherung

Als Anwaltskosten werden grundsätzlich die Aufwendungen bezeichnet, die für die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Dienstleistungen aufgebracht werden müssen. In Deutschland sind die von Rechtsanwälten zu erhebenden Gebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, bis zu dessen Inkrafttreten im Jahr 2004 galt die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Davon abweichend können aber auch Honorarvereinbarungen getroffen werden, die die geregelten Gebühren nicht unterschreiten dürfen.

Hintergrund der gesetzlichen Regulierung zu den Anwaltskosten

Um einen Preiswettbewerb zu vermeiden und eine hochwertige Rechtsberatung zu gewährleisten, wurden vom Gesetzgeber die Anwaltskosten zumindest für die meisten Bereiche ihrer Tätigkeit mit gesetzlichen Untergrenzen festgelegt. Oberhalb dieser Mindestsätze gelten keine Einschränkungen. So können auch abweichende Vergütungsvereinbarungen, zum Beispiel nach dem reellen Zeitaufwand, getroffen werden.

Ausnahmen vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Reine Beratungsmandate unterliegen grundsätzlich dem Preiswettbewerb, diese Tätigkeit ist explizit von der Regulierung ausgeschlossen. Vereinbart werden in der Regel Stundensätze, die sich am Ortsüblichen und den sogenannten guten Sitten orientieren. Eine rechtliche Durchsetzung ist wegen der fehlenden konkreten Fixierung demnach nicht gegeben.

Honorarvereinbarung als Ergänzung

Auch bei eigentlich durch das RVG geregelten Verfahren, wie zum Beispiel Gerichtsverfahren, werden nicht selten zusätzliche Honorarvereinbarungen getroffen. Der Grund kann im niedrigen Streitwert, der als Grundlage für die Berechnung der Anwaltskosten dient, liegen. Diese Regelung führt oft dazu, dass die Anwaltskosten als unangemessen empfunden werden und eine rechtsanwaltliche Vertretung nur bei Vereinbarung eines separaten Honorars möglich ist.

Gebührenarten bei den Anwaltskosten

Es wird unterschieden nach den Satzrahmengebühren, die sich am Streit- oder Gegenstandswert sowie dem Schwierigkeitsgrad und der Bedeutung bemessen, und den Betragsrahmengebühren, die streitwertunabhängig für bestimmte Tätigkeiten berechnet werden können. Darüber hinaus können für außergerichtliche Tätigkeiten separate Gebührenregelungen vereinbart werden, allerdings ist dazu eine ausführliche Aufklärung vor Aufnahme der Tätigkeit durch den Rechtsanwalt notwendig.

Besonderheiten bei den Anwaltskosten

In einigen Fällen werden die Anwaltskosten vom Staat übernommen, wie zum Beispiel durch die Prozesskostenbeihilfe, aber auch bei Prozessgewinnen gegen den Staat oder bei Freisprüchen im Rahmen des Strafrechts. In diesen Fällen erhält die obsiegende Partei die Kosten erstattet.
 

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