Anwaltswechsel Rechtsschutzversicherung

Der Anwaltswechsel während eines bereits laufenden Falls, für den die Rechtsschutzversicherung Deckungszusage erteilt hat, ist üblicherweise mit Mehrkosten verbunden. Um diese ebenfalls vom Versicherer erstattet zu bekommen, müssen objektive Gründe für den Anwaltswechsel nachgewiesen werden.

Anwaltswechsel nach Mandatsübernahme

Bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers wird zunächst vom Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage eingeholt. Dazu reicht der jeweilige Rechtsanwalt eine Beschreibung des vorliegenden Falles unter Berufungauf die Versicherungspolice ein, sodass der Versicherer seine Leistungspflicht prüfen kann.

Besteht Versicherungsschutz und eine ausreichende Aussicht auf Erfolg, wird die Zusage zur Kostenübernahme erteilt und der Rechtsanwalt kann seine anfallenden Gebühren direkt abrechnen. Soll nun nach der Mandatsübernahme der zuständige Anwalt gewechselt werden, kann die Rechtsschutzversicherung die dadurch anfallenden Mehrkosten ablehnen.

Darlegung objektiver Gründe beim Anwaltswechsel

Die objektive Notwendigkeit eines Anwaltswechsels wäre allerdings ein ausreichender Grund, um auch die Mehrkosten vom Rechtsschutzversicherer erstattet zu bekommen. Dazu reicht es nicht aus, dass der Versicherungsnehmer mit der Leistung des Rechtsanwaltes nicht zufrieden oder es zu zwischenmenschlichen Problemen zwischen Anwalt und Mandant gekommen ist. Zur Begründung vom Anwaltswechsel muss eindeutig nachgewiesen werden, dass der Rechtsanwalt seinen Vertrag mangelhaft erfüllt hat, sodass sich das Mandat kündigen lässt.

Wird somit belegt, dass die bisherige anwaltliche Arbeit für den Versicherungsnehmer wertlos ist, kann der Anwalt auch keinen Vergütungsanspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. der Rechtsschutzversicherung geltend machen. Auf dieser Grundlage wird die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den neuen Anwalt anstandslos übernehmen.

Anwaltswechsel in der Praxis

Sinnvoll ist es, vor einem geplanten Anwaltswechsel eine Rücksprache mit dem Rechtsschutzversicherer zu halten. In der Regel erklärt sich der neue Anwalt auf Anfrage bereit, den laufenden Fall auch ohne die Entstehung von Mehrkosten zu übernehmen. Mit einer solchen Regelung erklären sich die Rechtsschutzversicherungen regelmäßig einverstanden. Alternativ würde der Versicherungsnehmer im Ernstfall einen Teil der Gebühren selbst tragen müssen.
 

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