Ausländisches Recht Rechtsschutzversicherung

Ausländisches Recht bezeichnet Rechtsordnungen, Gesetze und Gerichtsentscheidungen außerhalb des Rechtsraums der Bundesrepublik Deutschland. Um ausländisches Recht zu verstehen, bedarf es umfassender Spezialkenntnisse des jeweiligen Rechtssystems, das sich von dem in Deutschland grundlegend unterscheiden kann. Eine Rechtsschutzversicherung ist deshalb für Streitigkeiten vor ausländischen Gerichten besonders wichtig.

Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung für ausländisches Recht

Die Rechtsschutzversicherung gilt ohne besondere Vereinbarungen uneingeschränkt auch in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers (zum Beispiel in beliebten Urlaubsgebieten wie dem asiatischen Teil der Türkei, Ägypten, Tunesien und Marokko), auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira. In anderen Ländern sind Entschädigungsgrenzen zu beachten welche sich von Vertrag zu Vertrag unterscheiden können.

Außerdem können die Bedingungen weitere Einschränkungen vorsehen, zum Beispiel eine Höchstdauer des Auslandsaufenthalts, den Ausschluss von beruflich bedingten Reisen sowie bestimmte Leistungsarten wie Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Ausländisches Recht - Kaufverträge über das Internet

Bei Kaufverträgen, die man im Internet schließt, ist der Vertragspartner oft ein ausländischer Händler. Dem Kaufvertrag liegt ausländisches Recht zugrunde. Viele Versicherer schließen in der Leistungsart Vertrags- und Sachenrecht Streitigkeiten aus privaten Verträgen, die im Internet geschlossen wurden, in den Versicherungsschutz ein.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung im Ausland

Die Leistungen sind in den jeweiligen Bedingungen der Versicherer geregelt. Im Allgemeinen werden mindestens folgende Leistungen bei Rechtsschutzfällen im Ausland zusätzlich zu den Gerichtskosten gezahlt:

  • Kosten eines ausländischen Anwalts
  • Kosten eines deutschen Korrespondenzanwalts, wenn das ausländische Gericht mehr als 100 km Luftlinie vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt ist
  • Kosten für ausländische Sachverständige
  • Reisekosten zum ausländischen Gericht
  • Kosten für Übersetzungen

Besonderheiten bei Verkehrsunfällen im Bezug auf ausländisches Recht

Wer im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, ist mit ausländischem Schadensersatzrecht konfrontiert. Die Ansprüche auf Schadensersatz können sich von dem, was man aus Deutschland kennt, stark unterscheiden. Innerhalb der EU bietet die Möglichkeit des "Opfergerichtsstands" eine bequeme Alternative zur Klage vor einem ausländischen Gericht, wenn ein ausländischer Haftpflichtversicherer beteiligt ist.

Bevor man die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, muss zunächst die Regulierung über eine Entschädigungsstelle im Inland betrieben werden. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer haben hierzu Abkommen mit ausländischen Kooperationspartnern.
 

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