Baurisiko Rechtsschutzversicherung

Das Thema Baurisiko wird in Versicherungsangelegenheiten unter der Kategorie ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten eingestuft und ist somit nicht versicherbar. Das bedeutet in der Praxis: Risiken, welche im unmittelbaren Zusammenhang mit Streitigkeiten bei jeglicher Art von Immobilienangelegenheiten entstehen sowie die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, welche aus dem Baurisiko entstanden sind, werden grundsätzlich vom sogenannten Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Welche Arten von Streitigkeiten fallen unter die Rubrik Baurisiko?

Unter Baurisiko versteht man den ursächlichen Zusammenhang beim Erwerb oder einer Veräußerung von:

  • Einem Grundstück, welches zum Zweck eines Neubaus erworben oder veräußert werden soll.
  • Die Planung sowie anschließende Errichtung eines Gebäudes aber auch einzelner Gebäudeteile.
  • Bauliche Veränderungen bestimmter Gebäudeteile sowie eines kompletten Gebäudes, welche von Rechts wegen einer Genehmigungspflicht unterliegen.

Hierbei sind alle damit verbundenen Gebäude sowie Gebäudeteile gemeint, welche sich bereits im Besitz des jeweiligen Versicherungsnehmers befinden oder rechtskräftig erworben werden sollen (einschließlich der damit verbundenen Finanzierung).

Welche Aspekte fallen nicht unter den Baurisiko Ausschluss?

Alle vom Versicherungsnehmer käuflich erworbenen Gebäude, Anwesen oder sonstige Immobilien wie zum Beispiel eine Eigentumswohnung fallen nicht unter den sogenannten Baurisiko Ausschluss. Das Gleiche trifft auf alle eventuellen Streitigkeiten zu, welche in einen Zusammenhang mit geplanten oder bereits getätigten Anschaffungen zu, die nicht unmittelbar mit dem Grundstück, Gebäude sowie Gebäudeteile zu tun haben. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Alle Einrichtungsgegenstände wie Möbel.
  • Einbauküchen inklusive dazugehöriger Einbaugeräte.
  • Beleuchtungskörper aller Art

Bei Neubauten hingegen ist das Kostenrisiko in aller Regel schwer überschaubar und lässt sich somit nur äußerst schwierig kalkulieren. Betroffen davon ist davon in aller Regel nur ein geringer Teil der Versicherungsgemeinschaft, weshalb im Interesse aller Versicherungsnehmer das Baurisiko insgesamt vom eigentlichen Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde, um somit die Versicherungsbeiträge möglichst gering halten zu können.

Ein Beispiel aus der Praxis:
In unmittelbarer Nachbarschaft sind aufgrund erforderlicher Baumaßnahmen bei mehreren Gebäuden Risse im Mauerwerk entstanden, was dazu führte, dass ein umfangreiches Beweisverfahren eingeleitet wurde. Im Rahmen des damit verbundenen Versicherungsschutzes werden die hierfür anfallenden Kosten von der Versicherungsgesellschaft übernommen.

Eine derartige Versicherung, welche insbesondere das Thema Baurisiko angeht, sollte heutzutage jeder Bauherr, Eigenheim- oder Mehrfamilienhausbesitzer zur eigenen Sicherheit abschließen. Wie besagt ein wahres Sprichwort doch gleich: Vorsorgen ist besser als heilen!

Mittlerweile gibt es einen Rechtschtzversicherer, welcher das Baurisiko mit Einschränkungen abdeckt. Bei Interesse erhalten Sie von uns gerne weitere Informationen.
 

zurück zur Übersicht