Beratungs Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung

Beim Beratungs Rechtsschutz handelt es sich um einen Bestandteil einer sogenannten Privatrechtsschutzversicherung, welcher dann Eintritt, wenn infolge einer veränderten Rechtslage zu Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts die Beratung durch einen Anwalt erforderlich wird.

Hierbei haben Versicherungsnehmer den entscheidenden Vorteil, bei der Wahl eines Anwalts völlig nach eigenem Ermessen auszuwählen, wobei vonseiten der Versicherungsgesellschaften (Anbieter einer Privatrechtsschutzversicherung) keinerlei Beschränkungen auferlegt werden, wie oft eine derartige anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird.

Welche Leistungen erbring die Versicherung beim Beratungs Rechtsschutz?

Wie bereits anfänglich erwähnt, kann eine umfangreiche Beratung durch einen Rechtsanwalt bei allen Fragen zum Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht in Anspruch genommen werden. Dazu gehören:

  • Alle Fragen zur Adoption eines Kindes.
  • Bei Fragen zur Vormundschaft eines minderjährigen Kindes.
  • Wichtige Fragen zum Thema Unterhalt, Sorgerecht aber auch im Falle einer Scheidung, wenn Angelegenheiten des Zugewinn- oder Versorgungsausgleichs eine Rolle spielen.
  • Für den Fall, dass ein Testament angefechtet werden soll.
  • Bei wichtigen Fragen rund um das Thema Erbschaft, wenn diese angenommen oder gar ausgeschlagen werden soll.
  • Fragen zum Thema Pflichtsannteil und dessen Geltendmachung.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein leiblicher Vater hinterlässt seiner Tochter ein Grundstück inklusive Einfamilienhaus, welches allerdings mit einer Hypothek belastet ist. Im Zuge dieser Erbschaft möchte die Tochter natürlich erst einmal in Erfahrung bringen, welche Folgen im Falle einer Annahme der Hinterlassenschaft (Erbschaft) auf sie zukommen könnten. Die Kosten für eine umfangreiche Beratung durch einen Rechtsanwalt belaufen sich in diesem Falle auf ein Anwaltshonorar in Höhe von 250 Euro, welches vom Versicherungsanbieter einer Privatrechtsschutzversicherung übernommen wurde.

Besonderheiten beim Beratungs Rechtschutz

Eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften bieten in Sachen Beratungs Rechtschutz erweiterte Leistungen an. Auch zusätzliche Kosten, welche weit über die Beratung durch einen Anwalt hinausgehen, werden von einigen Versicherungsanbietern beim Beratungs Rechtsschutz übernommen. Eine Privatrechtsschutzversicherung einschließlich Beratungsrechtsschutz hilft Ihnen immer dann, wenn eine umfangreiche Beratung durch einen Anwalt Ihres Vertrauens erforderlich wird.
 

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