Berufsrechtsschutz Versicherung

Den Berufsrechtsschutz kann man als Arbeitnehmer in den Privatrechtsschutz oder als Firmeninhaber/Gewerbebetrieb in einen Firmenrechtsschutz absichern.

Schnell kann es im Berufsalltag zu unvorhergesehenen Problemen kommen, dass könnte eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber oder beim Firmenrechtsschutz mit Angestellten des Unternehmens sein. Doch auch als Arbeitnehmer oder Angestellter passieren im Berufsalltag hin und wieder Dinge, welche eine gerichtliche sowie außergerichtliche Auseinandersetzung nach sich ziehen. Für genau derartige Fälle bietet der Berufsrechtsschutz einer Rechtsschutzversicherung ausreichend Sicherheit und bewahrt Versicherungsnehmer im schlimmsten Fall sogar vor dem finanziellen Ruin.

Wer ist beim Berufsrechtsschutz mitversichert?

In allererster Linie ist im Berufsrechtsschutz für Privatpersonen der Versicherungsnehmer optimal gegen jegliche Arten von gerichtlichen sowie außergerichtlichen Streitigkeiten abgesichert. Weiterhin sind beim Berufsrechtsschutz neben dem Versicherungsnehmer auch der eigene Ehepartner sowie dessen minderjährige Kinder aber auch nicht eheliche Partner und volljährige Kinder, welche noch nicht berufstätig sind, mitversichert (sofern kein Singletarif abgeschlossen wurde).

Beim Firmenrechtsschutz leistet der Baustein Berufsrechtsschutz für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierbei gilt es zu beachten, dass immer alle Angestellten korrekt der Versicherung gemeldet werden.

Was ist mit einem Berufsrechtsschutz versichert?

Mit einem Berufsrechtsschutz ist man gegen jegliche Arten von gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitigkeiten abgesichert, welche folgende Bereiche betreffen:

  • Alle mit dem Arbeitsschutz zusammenhängenden Auseinandersetzungen sowie Schadensersatzleistungen im Bereich Ausbildungsvergütung.
  • Ebenfalls versichert sind Streitigkeiten bei Gehalts- und Lohnfortzahlungen.
  • Auch Streitigkeiten zum Thema Urlaubsgeld und Urlaubsansprüche fallen in die Kategorie Berufsrechtsschutz.
  • Das Gleiche betrifft Auseinandersetzungen für den Fall von Kündigungen sowie Arbeitszeugnissen.

Die Hauptaufgaben einer Berufsrechtsschutz Versicherung!

Die eigentliche Hauptaufgabe des Berufsrechtsschutzes besteht darin, anfallende Kosten für Anwälte, Gericht oder Sachverständige (Gutachter) abzudecken, welche einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Versicherungsnehmer sowie dem Rechtsstreitigkeiten bilden.

Allerdings sollten Sie bereits vor Abschluss einer derartigen Berufsrechtsschutz Versicherung unbedingt darauf achten, dass im Versicherungsvertrag die verschiedenen Rechtsarten auch tatsächlich enthalten sind. Hierzu zählen unter anderen: Das Strafrecht, Vertrags- und Sachrecht sowie Rechtsangelegenheiten vor dem Sozialgericht. Wir die Versicherungsmakler beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch über alle Einzelheiten beim Berufsrechtsschutz!
 
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