Beweisverfahren Rechtsschutzversicherung

Beim sogenannten selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich im Zuge eines eingeleiteten Gerichtsverfahrens, um eine Art der Beweisführung, welche dazu dient den Umfang sowie die Ursache eines Schadens feststellen zu können.

Dieses Beweisverfahren wird in aller Regel durch einen Sachverständigen durchgeführt, ohne das hierfür eigentliches Streitverfahren betrieben werden muss. Alle hierfür anfallenden Kosten, welche im Zuge eines selbstständigen Beweisverfahrens anfallen, werden durch die Rechtsschutzversicherung übernommen, da es sich hierbei um ein sogenanntes gerichtliches Verfahren handelt.

Selbstständiges Beweisverfahren nach §§ 485 ff, der Zivilprozessordnung!

Im Zusammenhang privatrechtlicher Streitigkeiten zu allen technischen Belangen wie zum Beispiel vorliegende Mängel an Gebäuden oder Kraftfahrzeugen wird in aller Regel die Einholung eines sogenannten Sachverständigengutachtens erforderlich, um im Zuge eines selbstständigen Beweisverfahrens die Schuldfrage sowie Schadenshöhe feststellen zu können. Hierfür stehen betroffenen gleich dreierlei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Die private Beauftragung eines Sachverständigen
  • Ein entsprechendes Gutachten durch einen Sachverständigen im Rahmen eines bereits eingeleiteten Zivilprozesses.
  • Auch ein selbstständiges Beweisverfahren nach §§ 485 ff, der Zivilprozessordnung stellt eine weitere Möglichkeit dar.

Welche Beweisverfahren gibt es eigentlich?

In den allerwenigsten Fällen lohnt es sich ein einseitiges Privatgutachten einzuholen, da im Falle eines Zivilprozesses vonseiten des Prozessgegners der letztendlichen Verwertung eines derartigen Privatgutachtens widersprochen werden kann. In diesem Falle würden Sie auf den Kosten des privat durchgeführten Beweisverfahrens sprichwörtlich gesagt sitzen bleiben. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Zuge eines eingeleiteten Zivilprozesses hingegen, welches einen Rechtsstreit über den eigentlichen Anspruch voraus und ist zudem mit relativ hohem Kostenaufwand verbunden.

Das selbstständige Beweisverfahren hingegen ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem einzig und allein darüber entschieden wird, ob der vonseiten des Antragstellers beantragte Beweis zutreffend ist. Allerdings muss für ein Beweisverfahren die Zustimmung des Gegners eingeholt werden oder die vorhandenen Beweismittel in irgendeiner Form geheiratet sind.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Im Zuge durchgeführter Baumaßnahmen ist es an mehreren versicherten Gebäuden in unmittelbarer Nachbarschaft vermehrt zu Rissbildungen gekommen. Daraufhin wurde ein entsprechendes Beweisverfahren eingeleitet, wobei die hierfür anfallenden Kosten in aller Regel vom Versicherungsunternehmen übernommen werden. Allein dieses Beispiel verdeutlicht Ihnen, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung letztendlich sein kann!
 

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