Doppelversicherung Rechtsschutzversicherung

Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko zur selben Zeit über zwei oder mehr Verträge - meist bei unterschiedlichen Versicherern - versichert ist und die Leistungen aus diesen Verträgen den entstandenen Schaden übersteigen würden. Die gesetzlichen Regelungen zur Doppelversicherung gelten nur im Bereich der Schadenversicherung, zu denen die Rechtsschutzversicherung zählt.

Versehentliche und betrügerische Doppelversicherung

Eine Doppelversicherung kann versehentlich entstehen, zum Beispiel wenn man einen neuen Vertrag abschließt, aber den bestehenden Vertrag nicht rechtzeitig kündigt. Sie kann aber auch in betrügerischer Absicht genommen werden, um sich im Schadenfall einen Vorteil zu verschaffen.

Bei einer betrügerische Doppelversicherung sind beide Verträge nichtig. Das bedeutet, dass der unredlich handelnde Versicherungsnehmer keinerlei Anspruch auf eine Entschädigungszahlung hat. Dem Versicherer steht trotzdem der Beitrag zu, und zwar so lange, bis er von der Doppelversicherung erfährt.

Entsteht die Doppelversicherung versehentlich, müssen sich die beteiligten Versicherer den Schaden teilen. Der Kunde kann sich an einen der Versicherer wenden und bei ihm seinen vollen Schaden geltend machen. Die Aufteilung der Entschädigung nehmen die Versicherer dann intern vor, und zwar in dem Verhältnis, in dem jeder allein für den Schaden aufgekommen wäre. In der Rechtsschutzversicherung bedeutet das bei zwei Verträgen in der Regel eine hälftige Teilung, wenn sich nicht zum Beispiel durch vereinbarte Selbstbeteiligungen unterschiedliche Beträge ergeben.

Rechenbeispiel zur Doppelversicherung

Eine Kunde hat versehentlich zwei Verkehrsrechtsschutzversicherungen abgeschlossen, eine bei Versicherer A mit 150 € und eine bei Versicherer B mit 300 € Selbstbeteiligung. Durch einen Rechtsschutzfall entstehen Kosten von 550 €. Der Kunde wendet sich an Versicherer A und erhält nach Abzug der Selbstbeteiligung 400 €. Intern haften die Versicherer im Verhältnis 400 € (A, ca. 62 %) zu 250 € (B, ca. 38 %). A übernimmt also 246 €, B 154 €.

Beseitigung der Doppelversicherung

Da die Doppelversicherung dem Kunden keinen Vorteil bringt, sondern nur unnötig Beitrag kostet, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird. Der Vertrag mit den älteren Rechten bleibt somit bestehen. 

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