Erfolgsaussichten Rechtsschutzversicherung

Klagen vor Gericht gehören heutzutage zum rauen Alltag eines Menschen, doch nicht alle Streitigkeiten, Schmerzensgeldklagen oder Schadensersatzforderungen sind von Erfolg gekrönt.

Natürlich sind derartige gerichtliche Auseinandersetzungen, bei denen letztendlich die Richter ein Machtwort sprechen, müssen zum Teil mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden, welche weitestgehend durch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgesichert werden. Doch es gibt auch einen bitteren Beigeschmack, welcher darin zu sehen ist, dass im Interesse der Versichertengemeinschaft für den Fall unzureichender Erfolgsaussichten ein entsprechender Versicherungsschutz gänzlich versagt werden kann.

Deshalb sind Meinungen von Gutachtern oder Rechtsanwälten, welche im Auftrag der Versicherungsanbieter einer Rechtsschutzversicherung im Vorfeld prüfen, ob angemessene Erfolgsaussichten bestehen!

Fehlende Erfolgsaussichten müssen mitgeteilt werden

Um eine Ablehnung der Kostenübernahme wegen mangelnder Erfolgsaussichten rechtfertigen zu können, ist es erforderlich, dass die Gründe für eine Ablehnung dem Versicherungsnehmer in schriftlicher Form innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis drei Wochen ab Einreichung der Deckungszusage mitgeteilt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht eingehalten worden, darf vonseiten des Rechtsschutzversicherers die Kostenübernahme auf Grund mangelnder Erfolgsaussichten nicht verweigert werden.

Welche Gründe führen zur Ablehnung der Kostendeckung?

Es gibt genau gesagt zweierlei Begründungen, welche unweigerlich eine Ablehnung der Kostenübernahme rechtfertigen würden. Dazu zählen:

  • Ein Argument, welches unweigerlich zur Ablehnung der Kostenübernahme führt, ist die Tatsache, dass vonseiten des Versicherungsnehmers ein ausreichender Verdacht der mutwillig herbeigeführten Situation vorliegt.
  • Die zweite Begründung, welche eine derartige Ablehnung rechtfertigen würde, ist der Umstand, dass unter Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers keinerlei hinreißende Erfolgsaussichten bestehen.

Welche Fälle sind in der Regel von einer Prüfung auf Erfolgsaussichten ausgeschlossen?

Viele Anbieter einer Rechtsschutzversicherung verzichten in einigen Fällen auf eine umfangreiche Prüfung auf damit verbundene Erfolgsaussichten bei:

  • Angelegenheiten des Disziplinar- und Stands-Rechtsschutzes
  • Situationen, welche dem Bereich Straf-Rechtsschutz unterliegen
  • Bei begangenen oder tatsächlich vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten
  • Aber auch Angelegenheiten im Familien- und Erbrecht, welche ein umfangreiche Beratung erforderlich werden lassen.
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