Fahrzeug Rechtsschutz

Sie benutzen tagtäglich ein Fahrzeug, welches ursprünglich nicht auf Ihren Namen zugelassen wurde und möchten dieses besagte Fahrzeug dennoch versichern. Kein Problem, denn für derartige Fälle bieten Versicherungsgesellschaften einen sogenannten Fahrzeug Rechtsschutz an, welcher als gesonderter Bereich der Rechtsschutzversicherung optimalen Schutz gewährleistet.

Mit dem Fahrzeug Rechtsschutz können Sie als Versicherungsnehmer entsprechende Leistungen geltend machen, welche Sie bei eventuellen Streitigkeiten oder Schäden absichern. Das betrifft Streitigkeiten mit Personen- oder Sachschäden, bei denen Sie sich als Verursacher des Schadens vor Gericht zu verantworten haben.

Im Vergleich zum Verkehrs Rechtsschutz ist hier das im Versicherungsschein genannte Kfz versichert. welches nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Beim Verkehrs Rechtsschutz dagegen sind alle auf den Versicherungsnehmer zugelassene Kfz versichert.

Folgende Situationen könnten beim Fahrzeug Rechtsschutz eintreten

Wie schnell kann es im Alltag passieren, dass Sie in eine der folgenden Situationen verwickelt werden, die ohne einem Fahrzeug Rechtsschutz aus finanzieller Sicht gesehen fatale Folgen nach sich ziehen könnten:

  • Die gerichtliche Durchsetzung zustehender Forderungen wie zum Beispiel eine Schmerzensgeldklage oder entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug, welche auf Grund eines Unfalls entstanden sind.
  • Sie müssen sich gegen den Vorwurf einer überhöhten Geschwindigkeitsüberschreitung mit Androhung eines Fahrverbots zur Wehr setzen.
  • Aber auch Forderungsstreitigkeiten mit dem Verkäufer eines Kraftfahrzeuges wegen verschwiegener Mängel werden mit dem Fahrzeug Rechtsschutz abgesichert.

Wer ist eigentlich mit dem Fahrzeug-Rechtsschutz versichert?

Mit dem Fahrzeug Rechtsschutz sind selbstverständlich Sie als Versicherungsnehmer versichert, in der Eigenschaft als:

  • Nutzer (Fahrer) Ihnen nicht gehörender Fahrzeuge (z.B. angemietete Selbstfahrer-Mietfahrzeuge).
  • Verkehrsteilnehmer am öffentlichen sowie privaten Verkehr, wobei es keine Rolle spielt, ob Sie sich hierbei als Radfahrer, Fußgänger, Skifahrer oder Fahrgast der Deutschen Bahn fortbewegen.
  • Halter, Fahrer oder Mieter eines im Versicherungsschein angegebenen Fahrzeuges.

Welche Leistungen sind mit dem Fahrzeug Rechtsschutz versichert?

Für den Verkehrsbereich sind mit dem Fahrzeug Rechtsschutz folgende Leistungen ausreichend versichert:

  • Alle Angelegenheiten im Bereich Schadensersatz-Rechtsschutz.
  • Streitigkeiten, die unter die Rubrik Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz fallen.
  • Konflikte im Zusammenhang mit dem Straf-Rechtsschutz im Verkehrsbereich.
  • Auseinandersetzungen, welche unter die Kategorie Ordnungswidrigkeiten fallen.
  • Ausreichend Rechtsschutz bei allen Konflikten zum Thema Vertrags- und Sachenrecht.
     

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