Fußgänger Rechtsschutzversicherung

Wir alle kennen das Problem, der tägliche Weg zur Arbeit und wieder nach Hause, wobei dieser sowohl zu Fuß, mit der Bahn, dem Fahrrad oder eigenen Pkw erfolgen kann, bürgt eine Vielzahl an Gefahren in sich. Insbesondere während der Zeiten des sogenannten Berufsverkehrs herrschen auf den Straßen zum Teil chaotische Zustände, was nicht nur zu enormen Wartezeiten an Ampeln führt, sondern auch zusätzliche Risiken mit sich bringt. Hektik macht sich breit, denn der Wettlauf mit der Zeit erreicht während dieser Stoßzeiten ihren Höhepunkt.

Doch nicht nur auf den Straßen an sich selbst, sondern auch bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie zum Beispiel die Bahn oder der Bus und selbst als Fußgänger bringt der Faktor Hektik ein gewisses Risiko mit sich eventuell in einen Unfall verwickelt zu werden.

Was ist eigentlich eine Fußgänger Rechtsschutzversicherung?

Beim sogenannten Fußgänger Rechtsschutz handelt es sich nicht um eine eigenständige Versicherungssparte, sondern um einen Bereich, welcher im Rahmen einer Verkehrs-, Fahrer- oder Privat-Rechtsschutzversicherung auch in seiner Eigenschaft als Fahrgast, Fahrradfahrer oder Fußgänger die Teilnahme am öffentlichen Verkehr absichert.

Das bedeutet in der Praxis: Im Zuge eines Fußgänger Rechtsschutzes als Teil einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind entweder Sie (Versicherungsnehmer) selbst oder eine mitversicherte Person während der Teilnahme am öffentlichen Verkehr ausreichend versichert. Das betrifft folgende Bereiche:

  • Die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger
  • Ebenfalls versichert sind Fahrradfahrer
  • Auch für den Fall, dass Sie die Bahn oder den Bus in Anspruch nehmen, sichert der Rechtsschutz eventuelle juristische Streitigkeiten oder Schadensansprüche ab.

Wann endet der Versicherungsanspruch beim Fußgänger Rechtsschutz?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung und somit auch der Fußgänger Rechtsschutz sichern Sie als Versicherungsnehmer gegen folgende eingetretenen Konfliktsituationen ab:

  • Alle geltend gemachten Schadensersatzansprüche, welche auf Grund einer begangenen Straf- oder Ordnungswidrigkeit herbeigeführt wurden.

Natürlich tritt der Fußgänger Rechtsschutz nur für den Zeitraum ein, welcher als Weg zur Arbeitsstelle, nach Hause, zum Einkauf oder Arzt bezeichnet wird. Für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer ein Gebäude (z.B. Privat- oder Kaufhaus) betritt oder öffentliche Wege verlässt, endet der damit verbundene Versicherungsschutz. Auch sportliche Aktivitäten wie Skifahren oder Skateboardfahren werden durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung (inkl. Fußgänger-Rechtsschutz) nicht versichert, da diese nicht als Fahrradfahren gelten!
 

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