Kapitalanlagegeschäfte Rechtsschutzversicherung

Altersvorsorge und Kapitalanlagegeschäfte sind eigentlich zwei grundverschiedene Dinge und dennoch spielen beide im Bereich Vermögensaufbau eine wichtige Rolle, welche sogar einige Gemeinsamkeiten aufweisen. Doch widmen wir uns dem Bereich Kapitalanlagegeschäfte etwas intensiver müssen wir hierbei von zweierlei Gesichtspunkten ausgehen: Den nichtgewerblichen Kapitalanlagegeschäften, welche mit eigenen finanziellen Mitteln und denen, welche mit Fremdkapital (Darlehen) getätigt werden (worden sind).

Alle nichtgewerblichen Kapitalanlagegeschäfte, welche auf Grundlage von Fremdkapital aus einem hierfür aufgenommenen Darlehen getätigt werden oder bereits worden sind von vornherein vom Versicherungsschutz in der Form einer Rechtsschutzversicherung im Falle eventueller Streitigkeiten ausgeschlossen, also nicht versicherbar!

Kapitalanlagegeschäfte mit eigenen finanziellen Mitteln

Für den Fall, dass im Zusammenhang mit Kapitalanlagegeschäfte, welche mit eigenen finanziellen Mitteln praktiziert werden oder bereits getätigt worden sind eventuelle Streitigkeiten in aller Regel über den sogenannten Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz in einer bestehenden Rechtsschutzversicherung eingeschlossen.

Allerdings haben die meisten Versicherungsanbieter einer Rechtsschutzversicherung mittlerweile den Bereich Rechtsschutz für Kapitalanlagegeschäfte aus dem ursprünglichen Basisangebot herausgenommen. Das führte in der Realität dazu, dass viele Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung sich nicht darüber im Klaren waren im Falle eventueller Streitigkeiten durch Kapitalanlagegeschäfte keinerlei Versicherungsschutz mehr bestand. Eine derartige Ausschlussklausel wird von den meisten Versicherungsanbietern einer Rechtsschutzversicherung bereits in den entsprechenden Versicherungsbedingungen schriftlich festgehalten.

Alternativen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Kapitalanlagegeschäften!

Düstere Zeiten für Versicherungsnehmer, welche sich zum Aufbau einer ansehnlichen Altersvorsorge mit sogenannten Kapitalanlagegeschäften bedienen. Da viele Versicherungsanbieter eine derartige Ausschlussklausel bereits in den Versicherungsbedingungen eines Basisvertrages eingebunden haben, bleibt Versicherungsnehmern letztendlich nichts anderes übrig, als auf eventuelle Alternativen zurückzugreifen.

Dazu bieten einige Versicherungsanbieter entsprechende Bausteine in der Form eines zusätzlichen Versicherungsschutzes für Kapitalanlagegeschäfte an, andere dagegen haben diese bereits beitragsfrei eingeschlossen. Allerdings gibt es hierbei erhebliche Unterschiede zu verzeichnen, welche sich in der versichbaren Höhe des Anlagebetrages (Höchstgrenze) sowie der Kostenübernahme im Falle von Streitigkeiten durch mehrere Instanzen.

Wir als Versicherungsmakler beraten Sie gern in einem Telefonat über die Möglichkeiten eines Rechtschutzes bei Kapitalanlagegeschäften etwas ausführlicher!
 

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