Kostenfestsetzung Rechtsschutzversicherung

Hat eine Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage für einen Prozess gegeben, so hat sie damit in der Regel zugesichert, dass sie auch im Falle des Verlierens alle Kosten trägt. Die Versicherung prüft vor der Zusage die Erfolgschancen des Prozesses. Ein Verfahren vor den Gerichten kann unter Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen.

Erst am Ende eines Prozesses erfolgt vom Gericht eine Kostenfestsetzung für das komplette Verfahren. Diese Kosten können sich aus Rechtsanwaltskosten, Gutachterkosten, Kosten für Zeugen und natürlich den Gerichtsgebühren zusammensetzen. Alle diese Kosten werden im so genannten Kostenfestsetzungsbeschluss aufgelistet. Dieser Beschluss ist bindend und stellt einen eigenen Titel dar.

Kostenfestsetzung nach Ausgang des Verfahrens

Die Kostenfestsetzung, die das Gericht beschließt, wird genau anhand des Urteils vorgenommen. Nicht immer gewinnt oder verliert eine Partei zu 100 Prozent den Fall. Daher nennt man die Festlegung der Kosten dann auch Aufteilung nach Quote. Gewinnt aber eine der beiden Parteien den gesamten Fall, dann muss natürlich die unterlegene Partei alle Kosten gemäß Kostenfestsetzung tragen. Diese Gesamtkosten werden im Kostenfestsetzungsbeschluss aufgelistet.

In der Regel muss die klagende Partei vor Zustellung einer Klage die Gerichtskosten vorstrecken. Gewinnt die klagende Partei so erhält sie diese vorgestreckten Kosten auch im Rahmen der Kostenfestsetzung von der Gegenpartei erstattet. Auch die Rechtsanwaltskosten der Sieger werden im Kostenfestsetzungsbeschluss aufgelistet. Die unterliegende Partei hat normalerweise bis zu zwei Wochen Zeit diese Kosten nach Zugang des Beschlusses zu zahlen. Danach kann die obsiegende Partei die Kosten entsprechend der Kostenfestsetzung vollstrecken.

Quote und Vergleich der Kostenfestsetzung bei der Rechtsschutzversicherung einreichen

Hat der Richter im Prozess eine Quote ausgeurteilt, so muss jede Partei nach der Quote die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten der Gegenpartei zahlen. Die restlichen Kosten, auch für den eigenen Anwalt, trägt sie selbst. Wird ein Vergleich geschlossen, so werden die Anwaltskosten häufig gegeneinander aufgehoben und die Gerichtkosten geteilt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten entsprechend der gegebenen Deckungszusage.
 

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