Kündigungsfrist Rechtsschutzversicherung

Eigentlich stellt es heutzutage keinerlei Probleme dar eine bestehende Rechtsschutzversicherung aufzukündigen. Doch letztendlich gilt es auch hierbei einige Regelungen zu beachten, denn eine Kündigung kann sowohl vonseiten des Versicherungsnehmers wie auch Versicherungsanbieter erfolgen.

Was unterscheidet eine ordentliche Kündigung von einer außerordentlichen Kündigung? Welch Kündigungsfrist ist für den Fall einer bestehenden Versicherung durch den Versicherungsnehmer zu beachten? Sind diese einheitlich geregelt oder vom jeweiligen Versicherungsanbieter festgeschrieben? Damit auch Sie sich als Laie mit der entsprechenden Kündigungsfrist zurechtfinden, werden die bereits erwähnten Fragen im weiteren Verlauf noch etwas ausführlicher erläutert.

Die Kündigungsfrist im Überblick

Hatte die längste Vertragslaufzeit einer Rechtsschutzversicherung bis zum Jahre 2008 noch ganze fünf Jahre betragen, doch dank einer weitreichenden Reformierung konnte diese Regelung enorm langer Vertragslaufzeiten schließlich gekippt werden, zum Vorteil aller Versicherungsnehmer. Dadurch darf eine Rechtsschutzversicherung seit der Reformierung nicht länger als drei Jahre betragen.

Diese längere Laufzeit wird oft mit einem Laufzeitrabatt von bis zu 10% begründet, in der Praxis erhalten Sie bei einem unabhängigen Versicherungsmakler den Nachlass auch bei einer Laufzeit von einem Jahr und müssen sich somit nicht länger als gewünscht an den Vertrag binden.

Gleichzeitig wurde auch die Kündigungsfrist einer Rechtsschutzversicherung nach einer einheitlichen Regelung festgelegt, welche sich wie folgt aufteilen:

Die ordentliche "normale" Kündigung
Die einheitlich geregelte Kündigungsfrist wurde auf drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres festgelegt. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der bestehende Versicherungsvertrag stillschweigend um ein weiteres Versicherungsjahr.

Das Sonderkündigungsrecht
Sowohl Sie als Versicherungsnehmer wie auch der Versicherungsanbieter sind berechtigt dazu, wenn zwei oder mehrere Schadensfälle innerhalb eines Versicherungsjahres eingetreten sind, den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen.
Auch für den Fall, das eine Beitragsanpassung erfolgt (ohne Verbesserung der Leistungen), haben Sie das Recht als Versicherungsnehmer vom Vertrag zurückzutreten (kündigen).

In beiden Fällen muss der Vertrag innerhalb einer Kündigungsfrist von einem Monat nach Abschluss des Schadens, bzw. Erhöhungsmitteilung erfolgen.

Kündigungsrecht bei verweigerter Deckungszusage
Für den Fall, dass ein Versicherungsanbieter im eingetretenen Schadensfall die im Versicherungsvertrag vereinbarte und festgeschriebene Versicherungsleistung verweigert, besteht für Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.

Wie kann ich nun diese Kündigungsfrist nutzen?

Wenn Sie eine der oben genannten Möglichkeiten einer Vertragskündigung für sich nutzen möchten, ist das kein großes Problem. Sie setzen einfach eine schriftliche Kündigung mit Kündigungsgrund, Vertragsnummer auf und senden dies per Fax oder Einschreiben an Ihre Rechtsschutzversicherung.

Hier finden Sie die entsprechende Muster Kündigung, sowie hilfreiche Informationen hierzu.
 

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