Nichtehelicher Partner Rechtsschutzversicherung

Verheiratete Paare haben gegenüber den nichtehelichen Paaren einige Vorteile, denn die Institution der Ehe ist im Grundgesetz geschützt. Die nichtehelichen Partner sollten im Alltag auf die Ausgestaltung ihrer Rechtspositionen achten. Insbesondere bei den Rechtsschutzversicherungen kann es unterschiedliche Vertragsmöglichkeiten geben.

Für beide nichteheliche Partner sollte eine gute Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Entweder jeder Partner schließt seine eigene Versicherung ab oder ein nichtehelicher Partner schließt für beide eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung im Familientarif. Die Version Familientarif ist in der Regel günstiger als wie zwei getrennte Verträge. Hierbei sollte aber geachtet werden, dass beide Personen namentlich im Vertrag genannt werden, ansonsten kann es im Streitfall zu Problemen kommen. Aber nach einer Trennung müssen die ehemaligen Partner wegen der veränderten Situation rasch neue Verträge abschließen.

Nichtehelicher Partner nach der Trennung

Die Trennung nichtehelicher Partner läuft viel leichter und schneller ab als eine Scheidung. Der Streit um Auto, Wohnungseinrichtung und Haustier kann aber langwierig werden. Doch viele Versicherungen schließen die Streitigkeiten im Rahmen der Trennung von nichtehelichen Partnern aus.

Eine vertragliche Vereinbarung für den Fall der Trennung kann in einer unehelichen Lebensgemeinschaft Sinn machen. Auch die Dokumentation der Eigentumsverhältnisse ist wichtig, denn in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geht die Rechtsprechung in der Regel nicht von stillschweigenden Vereinbarungen aus. Nur in eindeutigen Fällen können nach der Trennung von nichtehelichen Partnern solche Vereinbarungen Grundlage finanzieller Ausgleichsansprüche sein. Die Rechtsschutzversicherung kann zu dieser Thematik im Vorfeld einer Trennung wertvolle Ratschläge geben.

Nichtehelicher Partner und gemeinsame Firma

Da die Lebensmodelle in dieser Gesellschaft aber immer individueller auch ohne Trauschein gestaltet werden, werden in den letzten Jahren immer mehr Grundsätze, die für die Scheidung gelten, auch für die Trennung nichtehelicher Partner angewendet.

Insbesondere die Entscheidungen der Richter und Richterinnen zu den Zuwendungen während der Ehezeit und zur Ehegattengesellschaft haben Auswirkungen auf Streitigkeiten nichtehelicher Partner nach der Trennung. Eine Deckungszusage kann daher von einer Rechtsschutzversicherung auch für den Rechtsstreit über die Abwicklung einer Firma gegeben werden. Der Rechtsschutz im Bereich nichtehelicher Partnerschaft kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an.
 

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