Passiver Straf Rechtsschutz

Der allgemeine Strafrechtsschutz hilft in allen Lebenslagen weiter, in denen das Strafrecht oder auch das Ordnungswidrigkeitenrecht betroffen ist. Doch für viele Menschen reicht auch ein passiver Straf Rechtsschutz aus. Im Rahmen des passiven Straf-Rechtsschutzes geben die Versicherungen eine Deckungszusage für den Verteidigungsfall gegen unberechtigt erhobene Anklagen.

Die öffentliche Anklage vor dem Strafrichter wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft erhoben. Der Staatsanwalt oder auch ein Amtsanwalt ermitteln vor dem Antrag an das Strafgericht einen strafrechtlichen Fall, der im öffentlichen Interesse zur Anklage gebracht werden sollte. Häufig ermitteln die Staats- und Amtsanwälte mit Hilfe der Polizei nach einer Strafanzeige. Doch auch ohne Strafanzeige können Ermittlungen beginnen. Aber nicht immer erweisen sich die ermittelten Vorwürfe auch als richtig. In diesen Fällen ist ein passiver Straf Rechtsschutz eine große Hilfe.

Passiver Straf Rechtsschutz im Verfahren

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Rahmen des passiven Straf Rechtsschutz die Kosten für einen Anwalt. Der Versicherungsnehmer hat in der Regel die Wahl zwischen einem Anwalt mit oder ohne Fachanwaltstitel. Alle Anwälte rechnen ihr Honorar normalerweise über den Gebührenrahmen des RVG ab. Gewinnt der angeklagte Versicherungsnehmer gehen alle Kosten zu Lasten der Staatskasse.

Doch viele Rechtsschutzversicherungen schließen die Übernahme der Verteidigungskosten aus, wenn der Versicherungsnehmer einen Straftatbestand vorsätzlich erfüllt hat. Fahren ohne Führerschein, Diebstahl, Betrug, Trunkenheit am Steuer und Körperverletzung gehören zu den Straftatbeständen, die häufig vorsätzlich begangen werden. Doch dieser direkte Vorsatz muss dem Angeklagten vor Gericht erst einmal nachgewiesen werden.

Passiver Straf Rechtsschutz bei Fahrlässigkeit

Neben dem Vorsatz kennt das deutsche Strafrecht auch den Schuldvorwurf der Fahrlässigkeit. Kann einem Versicherungsnehmer nur ein fahrlässiges Tatvergehen nachgewiesen werden, so trägt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für die Verteidigung. Auch die Deckungszusage für das Revisionsverfahren wird bei Aussicht auf Erfolg gegeben. In der zweiten Instanz kommt es insbesondere in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten zu Freisprüchen. So können ein Fahrverbot und der Führerscheinentzug verhindert werden.
 

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