Rechtsmittel Rechtsschutzversicherung

Viele Streitigkeiten vor Gericht enden nicht mit dem Abschluss der ersten Instanz. Die Partei im Rechtsstreit, die mit dem Urteil unzufrieden ist, kann mit dem Rechtsmittel dagegen angehen. Doch auch Verwaltungsbescheide und einige andere Entscheidungen des Staates werden mit Rechtsmitteln wirksam angegriffen.

Fast alle Rechtsmittel müssen innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden, damit die angefochtene Entscheidung in der nächsten Instanz überprüft wird. Verwaltungsentscheidungen werden zum Teil auch ein zweites Mal in derselben Behörde geprüft. Diese Behörde kann gegen ihre eigene Entscheidung Abhilfe schaffen oder den Vorgang der übergeordneten Behörde zur weiteren Entscheidung abgeben. Die Einlegung eines Rechtsmittels verursacht in vielen Fällen Kosten, die von einer Rechtsschutzversicherung bei Aussicht auf Erfolg übernommen werden.

Wirkung der Rechtsmittel

Fast immer hat ein Rechtsmittel eine aufschiebende Wirkung. Dieser Effekt wird Suspensiveffekt genannt. Bis zur neuen endgültigen Entscheidung müssen Urteil oder Verwaltungsakt nicht befolgt werden. Der zweite wichtige Effekt, der beim Einlegen des Rechtsmittels eintritt, ist der so genannte Devolutiveffekt. Bei wirksam, fristgerecht eingereichtem Rechtsmittel wird die Entscheidung in einer höheren Instanz getroffen. Die Rechtsmittel im Zivilprozess heißen Berufung und Revision. Auch die Beschwerde und die sofortige Beschwerde sind Rechtsmittel.

Mit der Berufung gehen die Urteile der Amtsgerichte zur Überprüfung an die Landgerichte, die Urteile der Landgerichte an die Oberlandesgerichte. Der Bundesgerichtshof bildet im Revisionsfall eine abschließende Instanz in allen zivil- und auch strafrechtlichen Fragen. Vor der Deckungszusage für die kommende Instanz überprüfen die Rechtsschutzversicherungen die vorliegenden Urteile und die weitere Aussicht auf Erfolg in der Sache.

Rechtsmittel als Weg zum Recht

Die Einführung des Instanzenzuges der Gerichte ist eine sinnvolle Entscheidung der Gesetzgeber gewesen. Mit einer zweifachen Nachprüfung eines Urteils ist eine relative Sicherheit für die gerechte Rechtsfindung gegeben. Rechtsmittel werden in der Regel von der unterlegenen Prozesspartei eingelegt. Dies gilt ebenso im Strafprozess für Staatsanwaltschaft und Verklagte. Auch in diesen Fällen hilft eine Rechtsschutzversicherung.
 

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