Rechtsschutzfall Rechtsschutzversicherung

Der Begriff Rechtsschutzfall wird auch in den Allgemeinen Rechtsschutz Versicherungsbedingungen genannt. Dieser wird teilweise auch Versicherungsfall genannt. Nach den ARB gilt der Rechtsschutzfall als eingetreten, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Dritter mit einem Verstoß gegen Rechtspflichten oder Vorschriften begonnen hat. Auch der bloße Vorwurf des Verstoßes kann schon ein Versicherungsfall sein.

Doch die Bedingungen für einen Verstoß sind in Rechtsprechung und juristischer Literatur umstritten. Schließlich hat sich sogar der BGH in Karlsruhe, der Bundesgerichtshof, mit der Definition des Verstoßes im Rechtsschutzfall beschäftigt. Dieser Begriff ist immer wieder Grundlage von BGH-Urteilen, da er nicht immer eindeutig festgelegt werden kann.

Rechtsschutzfall aus Sicht des BGH

Ein Rechtsschutzfall kann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer eine Pflichtverletzung behauptet. Doch diese Behauptung muss auf einem wahren Tatsachenkern beruhen. Auf dieser Tatsache stützt der Versicherungsnehmer bei der Bitte um Deckungszusage seine Interessensverfolgung. Weitere Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verstoßes gegen eine Rechtspflicht oder Vorschrift verlangt der BGH nicht.

Die vorgetragenen Tatsachen des Versicherungsnehmers müssen aber eine Beurteilung zum möglichen Geschehen zulassen. Die Mitarbeiter der Rechtsschutzversicherung haben bei ihrer Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts allerdings immer einen Spielraum. Sie entscheiden vor der Deckungszusage, ob im behaupteten Rechtsschutzfall Aussicht auf Erfolg besteht.

Rechtsschutzfall nach Abschluss des Versicherungsvertrages

Das Thema Rechtsschutzfall ist nicht nur für die Frage des Vorliegens eines möglichen Rechtsstreits wichtig. Auch das Zeitfenster der Geschehnisse spielt eine große Rolle bei der Anfrage für eine Deckungszusage. Ein Versicherungsfall, der schon vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vorgelegen hat, unterliegt in der Regel nicht dem Versicherungsschutz.

Fast alle Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten im Streitfall nur für Rechtsschutzfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind. In einzelnen Fällen können Versicherungsfall und Eintritt des Schadens zeitlich weit auseinander liegen. In diesen Fällen ist der kausale Zusammenhang zwischen Rechtsschutzfall und Schaden besonders wichtig. Im Schadensersatz-Rechtsschutz treten diese Kausalitätsfragen am häufigsten auf. Der Rechtsschutzfall ist für jeden Rechtsstreit der zentrale Ausgangspunkt.
 

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