Sachverständigenkosten Rechtsschutzversicherung

In jedem Streitfall kann ein Gutachten die Lösung sein. Denn ein Sachverständiger beurteilt Unfall, Gesundheitszustand und viele andere Streitgegenstände eingehend und fundiert. Der Gutachter ist in der Regel vereidigt und beurteilt jeden ihm vorgelegten Sachverhalt neutral.

Doch die Sachverständigenkosten sind aufgrund der Spezialkenntnisse und des Arbeitsaufwandes des Gutachters häufig sehr hoch. Nicht immer übernimmt die Rechtsschutzversicherung nach der Deckungszusage auch die Kosten für das Gutachten. Daher sollte jeder Versicherungsnehmer vor Beauftragung des Sachverständigen seine Rechtsschutzversicherung auch um Übernahme der Sachverständigenkosten bitten. In vielen Fällen werden Gutachten auch vom Richter angeordnet. Diese Sachverständigenkosten werden am Ende des Verfahrens über die Kostenfestsetzung dem Verlierer des Prozesses auferlegt.

Sachverständigenkosten für hochwertige Gutachten

Sachverständigenkosten werden von den Versicherern übernommen, wenn ein Gutachten für die Vorbereitung eines Verfahrens im Strafrecht oder im Ordnungswidrigkeitenrecht benötigt wird. Auch die Kosten für die Beurteilung eines Kauf- oder Reparaturvertrags können von der Versicherung übernommen werden.

Bei allen Vorfällen im Straßenverkehr, die sich im Ausland abspielen, werden sämtliche Sachverständigenkosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn sie die Deckungszusage gegeben hat. Daher können auch der Ablauf des Unfalls, der Unfallschaden und die Höhe der Schadensabwicklung nach dem Auslandsvorfall Gegenstand eines Gutachtens sein, dessen Kosten die Rechtsschutzversicherung übernimmt.

Sachverständigenkosten nach dem Unfall

Ein Gutachten, das nicht richterlich angeordnet wird, wird von den Juristen auch Privatgutachten genannt. Es gilt vor Gericht als Parteivortrag derjenigen Partei, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Die Qualität als Privatgutachten verliert dieses Gutachten auch nicht, wenn es von einem staatlich vereidigten Gutachter erstellt wurde. Den größten Beweiswert haben daher Gutachten, die richterlich im Rahmen der Beweiserhebung im laufenden Prozess angeordnet werden.

Alle Sachverständigenkosten werden nach dem Endurteil der unterliegenden Partei mit den weiteren Kosten auferlegt. Dennoch können auch im Unterliegensfall oder im teilweisen Unterliegensfall aufgrund einer Deckungszusage diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung zu tragen sein.
 

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