Stichentscheid Rechtsschutzversicherung

In einigen Fällen müssen die Mitarbeiter einer Rechtsschutzversicherung den Antrag eines Versicherungsnehmers auf Übernahme der Kosten für ein Verfahren ablehnen. Ob die Verweigerung der Deckungszusage auch wirklich die richtige Entscheidung war, kann nachgeprüft werden. Über ein Schiedsgutachten oder durch den in den Versicherungsbedingungen genannten Stichentscheid kontrolliert ein neutraler Anwalt die Entscheidung der Versicherung.

Im Gegensatz zum Schiedsgutachten ist der Stichentscheid für beide Vertragsparteien bindend. Dennoch kann auch nach einem Stichentscheid innerhalb von sechs Monaten nach der ordnungsgemäßen Entscheidung eine Deckungsklage durch den Versicherungsnehmer erhoben werden.

Voraussetzungen für den Stichentscheid

Wird eine beantragte Deckungszusage abgelehnt, so muss diese mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des Stichentscheids versehen werden. Außerdem müssen als Begründung für die Ablehnung Mutwilligkeit oder Erfolglosigkeit der Sache in der Ablehnung benannt worden sein. Schließlich muss dem Versicherungsnehmer die Ablehnung auch unverzüglich wegen der Offensichtlichkeit der möglichen Erfolglosigkeit mitgeteilt werden.

Besteht der Versicherungsnehmer auf einem Stichentscheid, so beauftragt die Versicherung einen Anwalt ihrer Wahl mit einer neutralen Entscheidung in der Sache. Dieser Anwalt muss nachweisbar alle Argumente beider Vertragsparteien in seine Entscheidung einbeziehen. Im Gegensatz zum Schiedsgutachten trägt beim Stichentscheid immer die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens. Der Versicherungsnehmer kann den Anwalt nicht ablehnen. Beim Schiedsgutachten dürfen beide Parteien den Schiedsgutachter ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Bindender Stichentscheid

Obwohl der Stichentscheid in den meisten Fällen bindend ist, gibt es auch von dieser Regel eine Ausnahme. Ist offensichtlich, dass der Anwalt von der gegebenen Sach- und Rechtslage abweicht, so ist der Entscheid nicht bindend. In jedem Fall hat der Versicherungsnehmer nach Ablehnung der Deckungszusage immer die Möglichkeit auf Erhebung der Deckungsklage.

Die Versicherung kann im Verfahren Stichentscheid dem Versicherungsnehmer eine Frist von mindestens einem Monat zur Beibringung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Rechtsschutzfalles setzen. Auch bei dieser Fristsetzung ist der Hinweis auf den Verlust des Versicherungsschutzes bei Versäumung der Frist notwendig.
 

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