Zwangsvollstreckung Rechtsschutzversicherung

Die Zwangsvollstreckung ist der einzige rechtmäßige Weg, eine Forderung durchzusetzen. Nur im Wilden Westen gab es die Möglichkeit der Selbstjustiz. Diese ist heute verboten. Doch für eine Zwangsvollstreckung bedarf es eines Titels. Ein Titel muss rechtskräftig vollstreckbar sein. Sowohl ein Urteil als auch ein Vollstreckungsbescheid können die Grundlage des Titels sein.

Der Vollstreckungsbescheid wird im Rahmen des Mahnverfahrens erstellt. Im gerichtlichen Verfahren fällt ein Richter das Urteil. Im Mahnverfahren stellt der Gläubiger den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides und eines Vollstreckungsbescheides. Widerspricht der Schuldner diesen Anträgen nicht, so gesteht er seine Schuld ein. Der Vollstreckungsbescheid hat in vollstreckungsfähiger Form denselben Wert wie ein Urteil.

Effektive Zwangsvollstreckung

Ein Titel ist 30 Jahre lang gültig. Diesen langen Zeitraum räumt der Gesetzgeber dem Gläubiger ein, weil in vielen Fällen eine erste Zwangsvollstreckung fruchtlos verläuft. Viele Zwangsvollstreckungsversuche werden in Abständen von zwei bis drei Jahren wiederholt. Dies ist der Zeitraum für eine wirksame Vermögensauskunft. Diese Auskunft entspricht dem im Volksmund bekannten Offenbarungseid. Die Vermögensauskunft ist die moderne Version des Eides, mit dem ein Schuldner bezeugt mittellos zu sein.

Ein Titel hat daher oft nur einen Wert, wenn der Schuldner zahlungsfähig ist. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt aber nicht die Kosten für zahllose Versuche im Rahmen der Zwangsvollstreckung. In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für drei Versuche pro Titel.

Zwangsvollstreckung im Auge behalten

Eine sinnvolle Zwangsvollstreckung, die nach dem ersten fehlgeschlagenen Versuch stattfindet, sollte mit Bedacht überlegt werden. Nur wenn Hinweise zur Zahlungsfähigkeit eines Schuldners bestehen, macht die Zwangsvollstreckung Sinn.

Dreimal tragen die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine Zwangsvollstreckung. Obwohl der zweite Versuch oft Erfolg verspricht, kann ein Schuldner in jedem Verfahren überraschenderweise erneut eine Vermögensauskunft geben. Dann ist die dritte Kostenübernahme in vielen Fällen eine finanzielle Erleichterung für den Versicherten, der ohnehin schon längere Zeit auf die erfolgreiche Beitreibung seiner Forderung warten muss.
 

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