Außergerichtliche Verfahren Rechtsschutzversicherung

Dies sind Verfahren, welche außerhalb von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten stattfinden. Es findet also intern bei der jeweiligen Behörde statt und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Mittlerweile gibt es sogar spezielle Tarife der Rechtsschutzversicherer, welche nur gerichtliche Streitigkeiten abdecken.

Außergerichtliche Verfahren: Definition

Derartige Verfahren, auch Rechtsbehelfsverfahren genannt, versteht man ein behördeninternes Verfahren, welches dazu dient, rechtliche Streitigkeiten ohne großen personellen Aufwand zu klären.

Es kommt überwiegend bei kleineren Fällen zum Einsatz und hat für die beteiligten Parteien den Vorteil, dass die Fristen deutlich enger abgesteckt sind und die Kosten meist relativ gering ausfallen. Diese werden jedoch nicht immer durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Sinn von derartigen Verfahren

Ein Verfahren, welches behördenintern stattfindet, hat den Zweck, zerstrittene Parteien außergerichtlich zu einer Einigung zu bewegen. Damit werden Zeit und Kosten gespart, welche nicht nur die Parteien, sondern unter Umständen auch der Staat tragen müsste. Zudem werden personelle Ressourcen gespart, welche für anderweitige Verfahren eingesetzt werden können. Erst, wenn es hier zu keiner Einigung kommt, kann ein gerichtliches Verfahren erwogen werden.

Außergerichtliche Verfahren: Gesetzgebung

Dieses Verfahren ist trotz seiner Sonderstellung gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass bestimmte Fristen zur Einklageerhebung bzw. zum Widerspruch eingehalten werden müssen. Auch eine spätere Klage ist an Fristen gebunden.

Findet dies statt, übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten, was auf den den Sozialgerichts-Rechtsschutz zurückzuführen ist. Insbesondere Verkehrsdelikte können auf diese Weise außergerichtlich ausgetragen werden, ohne, dass für die beteiligten Parteien Kosten entstehen. Nicht immer ist das jedoch so. Manche Versicherungen treten erst ab der zweiten Stufe, also dem eigentlichen Gerichtsverfahren in Kraft. Deshalb sollten Versicherungsnehmer sich im Vorfeld darüber informieren, ab wann der Rechtsschutz gilt und ob außergerichtliche Verfahren generell abgedeckt sind.
 

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