Versicherungsnehmer Rechtsschutzversicherung

Ein Versicherungsvertrag wird wie jeder andere zivilrechtliche Vertrag zwischen zwei Vertragsparteien geschlossen. Diese Parteien werden im Rahmen des Versicherungsvertrages Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer genannt. Der Versicherungsgeber ist die Versicherungsgesellschaft, die einen bestimmten Bereich des Lebens entsprechend der Versicherungsbedingungen absichert. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann für viele Lebensbereiche abgeschlossen werden. Es gibt unter anderem den Straf Rechtsschutz und den Schadensersatz Rechtsschutz.

Tritt ein Rechtsschutzfall ein, der Aussicht auf Erfolg bietet, so gewährt die Versicherung eine Deckungszusage. Sie übernimmt die Kosten der Rechtsverfolgung. Zu dieser Übernahme hat sie sich vertraglich verpflichtet. Sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherung haben Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.

Versicherungsnehmer und die Prämien

Die Pflichten der Versicherung sind bei den meisten Versicherungen offensichtlich. Der Versicherungsnehmer will sich im Rahmen eines bestimmten Lebensrisikos schützen. Im Versicherungsfall tritt dann die Versicherung für die Kosten ein. Doch auch Beratungsleistungen können im Vertrag als Vertragsgegenstand vorgesehen sein.

Viele Rechtsschutzversicherungen bieten im Vorfeld der Anfrage zur Deckungszusage eine kostenlose Hotline für ihre Versicherungsnehmer an. Als Gegenleistung für die Versicherungsleistungen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet die Versicherungsprämien regelmäßig und pünktlich zu zahlen. Prämien und Versicherungsschutz sind Vertragsgegenstand der Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsnehmer ist aber in der Regel auch an zahlreiche Nebenpflichten gebunden.

Pflichten der Versicherungsnehmer

Eine Versicherung kann einem Versicherungsnehmer den Rechtsschutz verweigern, wenn er die Prämien nicht fristgerecht bezahlt. Mit einem Sonderkündigungsrecht wird in diesem Fall der Vertrag seitens der Versicherung beendet. Doch den Versicherungsnehmer treffen weitere Pflichten, die bei Verletzung ebenfalls zu einer Beendigung des Vertrages führen können.

Jeder Versicherungsnehmer muss in allen Phasen des Vertrags wahre Angaben machen. Sowohl im Antrag als auch im Schadensfall müssen die Daten, die die Versicherung abfragt, zu 100 Prozent korrekt sein. Sobald unwahre Angaben seitens des Versicherungsnehmers gemacht werden, entfällt in der Regel der Versicherungsschutz. Zum Teil sind vom Schutzumfang der Versicherung auch Familienmitglieder des Versicherungsnehmers umfasst.
 

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