Rechtsschutzversicherung Wartezeit

Die Rechtsschutzversicherung Wartezeit ist im Volksmund auch als Karenzzeit bekannt. Innerhalb dieser Zeit nach Abschluss des Versicherungsvertrages übernimmt die Versicherung erst einmal keinen Schutz im Ernstfall. Die übliche Wartezeit bei vielen Rechtsschutzversicherungen beträgt drei Monate. Dies ist im Vergleich zu Krankenversicherungen, die als Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, ein relativ kurzer Zeitraum. Dennoch kann auch innerhalb der ersten drei Monate eines neu abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages ein Versicherungsfall eintreten.

Gerade im arbeitsrechtlichen, mietrechtlichen und verkehrsrechtlichen Bereich können auch für den Versicherungsnehmer überraschend Probleme auftreten. Daher ist eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit eine gute Lösung. Die Versicherer bieten ihren Rechtsschutz ohne Wartezeit an, sofern ein gleichwertiger Vorvertrag lückenlos bestanden hat.

Länge der Rechtsschutzversicherung Wartezeit

Die Rechtsschutzversicherung Wartezeit kann unter Umständen auch mehr als drei Monate betragen. Einige Rechtsgebiete wie das Familien- oder Erbrecht sehen besondere Regelungen vor. In erbrechtlichen Angelegenheiten gibt es häufig nur einen einfachen Beratungs Rechtsschutz. Die Kosten der Rechtsverfolgung müssen die Versicherungsnehmer selbst tragen. Die Beratungen können aber ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden.

Im Gegensatz dazu kennen viele Versicherer im Bereich des Familienrechts sogar Wartezeiten bis zu drei Jahren. Insbesondere die Kosten des Scheidungsverfahrens können von dieser langen Wartezeit betroffen sein. Ein guter, umfassender Rechtsschutz sollte daher auf Dauer mit der Versicherung gezielt aufgebaut werden.

Rechtsschutzversicherung Wartezeit und Versicherungsfall

Für den Ablauf der Rechtsschutzversicherung Wartezeit kommt es nicht nur auf Vertragsabschluss und Meldung des Versicherungsfalles bei der Versicherung an. Der Versicherungsfall, für den der Versicherungsnehmer eine Deckungszusage wünscht, muss auch nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein.

Je nach Rechtsgebiet wird das Schadensereignis Versicherungsfall unterschiedlich bewertet. Im Verkehrsrechtsschutz ist in der Tat auf die Einleitung von Ermittlungen bei der Behörde abzustellen. Im Arbeitsrecht kann der Ausspruch einer Kündigung entscheidend sein. Das Datum des Zugangs der Kündigung ist allein wichtig für den erfolgreichen Antrag auf Übernahme der Verfahrenskosten nach der Wartezeit.
 

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